Experten für Sozialversicherung und Versorgungsausgleich

Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen rund um Rente, Statusfeststellung und Versorgungsausgleich in Hamburgs ältester Rentenberatungskanzlei seit über 50 Jahren.

Was unterscheidet uns?

1. Wir hören zu.
2. Wir stellen Fragen, auf die Sie selbst nicht gekommen wären.
3. Wir teilen unser Expertenwissen, geben Antworten, Impulse, Anregungen und Orientierung im Dschungel der Sozialversicherung und im Versorgungsausgleich.

Wir beraten Personen, Unternehmen, Anwaltskanzleien, Steuerberatungskanzleien sowie Gerichte .
Vertretung bundesweit vor Sozialgerichten und im Versorgungsausgleich bei Familiengerichten.

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Rente muss nicht kompliziert sein.

Wir nehmen uns Zeit für Sie, erklären Ihnen die Begriffe, kümmern uns um Ihre Angelegenheiten und vertreten Sie auch in Widerspruchs- und Klageverfahren gegenüber Versorgungsträgern und vor den Sozial- und Landessozialgerichten.

Rentenbescheid-Prüfung

So wenig Rente nach so vielen Jahren.

Wie kann das sein?
Sind wirklich alle Zeiten richtig berücksichtigt worden?

Für viele ist ein Rentenbescheid ein Buch mit sieben Siegeln.

Nicht für uns.

Wir prüfen Ihren Rentenbescheid.

Sie erhalten eine übersichtliche Aufstellung, ob Ihre Rentenbeträge stimmen.
Ferner sehen wir uns den Versicherungsverlauf genau an und weisen Sie auf Lücken hin, die gegebenenfalls noch zu klären sind.

Sie können uns den vollständigen Rentenbescheid gern per Mail oder Post übermitteln.

Bitte beachten Sie die Frist von einem Monat für einen Widerspruch.

Aber auch ein schon viele Jahre alter Rentenbescheid kann noch geprüft werden. Bei Fehlern können diese aber nur begrenzt für die Vergangenheit behoben werden.


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Rentenantrag

  • Sie sollen Formulare ausfüllen und haben eine „Formular-Allergie“?

  • Wollen Sie einen Antrag stellen oder sind dazu aufgefordert worden?

  • Die Fragen sind Ihnen unverständlich?

Wir helfen Ihnen vom Ausfüllen der Formulare über den Schriftwechsel bis zum Bescheid und kümmern uns um das ganze Verfahren.

Dabei kann es sich handeln um Anträge auf


  • Altersrenten
  • Hinterbliebenenrente
  • Betriebliche und berufsständische Versorgungen

Auch mit Auslandsbezug


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Vorruhestand & Altersteilzeit

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten eines vorzeitigen Ruhestands auf und berechnen die Auswirkungen auf Ihre Rente.


Hier gibt es häufig folgende Fallgruppen:


  • Sie möchten selbst vorzeitig in Renten gehen.

  • Der Arbeitgeber möchte mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag oder Altersteilzeitvertrag schließen.

  • Sie möchten oder sollen über den Rentenbeginn hinaus weiterarbeiten.

Meist ergeben sich dann Fragen wie:


  • Wie hoch wird meine Rente sein?

  • Geht dies auch abschlagsfrei?
    Falls nicht, wie hoch ist der Abschlag?

  • Was ist mit der Krankenversicherung?

  • Wie viel darf ich im Vorruhestand und ab Rentenbeginn hinzuverdienen?

  • Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst auf eine Witwen- oder Witwerrente aus?

  • Können der Arbeitgeber oder ich die Abschläge ausgleichen, um eine höhere Rente zu erhalten?

Für diese Berechnungen in der gesetzlichen Rente benötigen wir einen möglichst aktuellen Versicherungsverlauf.
Falls keiner vorliegt, können wir mit einer Vollmacht einen anfordern.

Sie erhalten von uns einen Fragebogen, in dem noch einige Angaben einzutragen sind, damit wir besondere Sachverhalte wie eine Schwerbehinderung oder einen Versorgungsausgleich berücksichtigen können.


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Rentenrückforderungen

Wenn Sie ein Schreiben der Rentenversicherung erhalten, dass Rentenbeträge zurückgezahlt werden sollen, lohnt sich eine Überprüfung.


  • Ist die Rückforderung sachlich gerechtfertigt?
  • Falls ja, wurde die Höhe richtig berechnet?
  • Sind die Verjährungsfristen beachtet worden?
  • Trifft den Versicherungsträger eine Mitschuld?

In der Regel fordern wir Ihre Akte zur Einsichtnahme an, um die Sachlage zu prüfen.

Danach besprechen wir die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen.


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Versorgungsausgleich

Was Dir gehört, gehört auch mir. Was mir gehört, geht Dich gar nichts an.

Als Fachbuchautor und Sachverständiger für Familiengerichte hat Martin Reißig eine hohe Fachkompetenz auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs.


  • Sachverständigengutachten für Familiengerichte und Anwaltschaft.

  • Berechnung von Anwartschaften für vorgerichtliche Übersichten oder Vereinbarungen z.B.
    - Rentenversicherung,
    - Beamtenversorgung,
    - Zusatzversorgung,
    - betriebliche Versorgungen und
    - berufsständische Versorgungen
    - teilweise auch ausländischen Versorgungen

  • Prüfung der Auskünfte der Versorgungsträger und der Entwurfsvorschläge der Familiengerichte

  • Vorschläge für Vereinbarungen.
    Bietet eine Vereinbarung Vorteile gegenüber dem gesetzlichen Ausgleich?

  • Was bleibt von meinen Renten?
    Wie viel bekomme ich vom Anderen?

  • Anträge auf schuldrechtliche Ausgleichsrente beim Familiengericht.
    Im Scheidungsurteil stand, das ich noch etwas bekommen soll. Wie geht das? Wieviel steht mir zu? Das klären wir für Sie!

  • Anträge auf Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht.
    Die Scheidung liegt schon Jahre zurück. Kann ich den Versorgungsausgleich nochmal neu berechnen lassen?

  • Anträge auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt, Erwerbsminderung, Tod der ausgleichsberechtigten Person

  • Prüfung der Zulässigkeit und Wahl einer Zielversorgung bei externer Teilung

  • Versorgungsausgleich zurückholen.
    Bekomme ich meine Rente wieder, wenn der geschiedene Ehepartner verstorben ist?


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Statusfeststellung

In diesen Verfahren wird geklärt, ob eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit vorliegt?


  • Wann müssen Sie als Selbstständiger Beiträge zahlen?
    Falls ja, in welcher Höhe?

  • Müssen auch Geschäftsführer Beiträge zahlen?
    Welche Regeln und Gestaltungsspielräume gibt es?

  • Mein Unternehmen hat einen hohen Beitragsbescheid erhalten.
    Ist der Beitragsbescheid korrekt?
    Müssen die Beiträge und Säumniszuschläge gezahlt werden?

  • Ich bin Künstler.
    Lohnen sich Beiträge zur Künstlersozialversicherung?

  • Ich bin selbständiger Lehrer/Dozent oder in einem Pflegeberuf tätig.
    Muss ich dafür Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

  • Lohnt sich eine freiwillige Beitragszahlung?


Wir erörtern zunächst den Sachverhalt mit Ihnen. Gegebenenfalls bereiten wir die Antragsvordrucken bzw. Fragebögen vor oder fordern wir den Vorgang zu Einsichtnahme an.

Danach besprechen wir die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen.


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Pflegeversicherung

Anträge auf Einstufung in eine Pflegestufe.

Prüfung von Einstunfungsbescheiden und Herabsetzungen.

Widerspruchs- und Klageverfahren.


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Schwerbehinderung

Anträge auf Einstufung in einen Grand der Binderung (GdB).

Prüfung von Einstunfungsbescheiden und Herabsetzungen.

Widerspruchs- und Klageverfahren.


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Kontenklärung

Raus aus dem Papierkrieg!

Wir helfen bei der Feststellung aller rentenrechtlichen Zeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung und Beschaffung von Unterlagen.


  • Kindererziehungszeiten,
  • Fehlende Beschäftigungszeiten
  • Schul- und Studienzeiten
  • Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit usw.

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Berufsständische Versorgungen

Sie sind Mitglied im einem Versorgungswerk und haben Fragen zur Gestaltung?


  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

  • Lohnen zusätzliche Beiträge?

  • Vorzeitiger Versorgungsbeginn.

  • Wie gesetzliche Krankenversicherte die Beitragsbelastung ab Versorgungsbeginn vermindern können.

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Beamtenrechtliche Versorgungen

Sie haben Anspruch auf eine beamtenrechtliche Versorgung?


  • Prüfung von Ruhegeldbescheiden

  • Vorruhestand und Altersteilzeit. Es sollte eine Dienstzeitbescheinigung oder Übersicht über die ruhegehaltsfähingen Dienstzeiten vorliegen.

  • Gesetzliche Rente austocken? Lohnt sich das?


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Allgemeine Rentenberatung

Alle Fragen, die zu keinem anderen Thema passen.

Lohnen sich freiwillige Beiträge oder der Ausgleich einer Rentenminderung?

Fragen zur Rente und Krankenversicherung. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

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Rentenberater


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Honorar

Als registrierte Rentenberater wissen wir, dass sich alles rechnen muss - auch Beratung.
Unsere Leistungen sind weder kostenlos noch unbezahlbar.
Für eine erste mündliche Beratung und Abrechnung nach Zeit beträgt das Kanzlei-Stundenhonorar 239,49 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer = 284,99 Euro brutto im Zeittakt je angefangene 10 Minuten.
Das Honorar für eine Rentenberechnung einschließlich Beratung beträgt pauschal 279,83 € netto zzgl. Umsatzsteuer = 333,00 €.
Die Honorierung für weitere Tätigkeiten erfolgt wie bei anwaltlichen Tätigkeiten in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder durch Honorarvereinbarung.
Üblicherweise wird das Honorar zu Beginn der Tätigkeit besprochen. So gibt es keine Überraschungen.
Bei längeren Verfahren wird nach Beginn der Tätigkeit ein Vorschuss fällig.


Nach dem BMF-Schreiben vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S.126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11. März 2022 unter Nr. 947 seiner gemeinsamen Positivliste bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.



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📅 Termin vereinbaren

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin. online über unser externes Terminverwaltungssystem zu vereinbaren.

- Klicken sie auf den Button Termin vereinbaren.
- Wählen Sie den passenden Eintrag aus.
- Wählen Sie danach aus, ob dieser telefonisch bzw. per Video-Konferenz erfolgen soll.
- Wenn Sie persönlich kommen möchten, bieten wir aktuell wieder Termine bis Ende Dezember am Spadenteich an. Dann wählen Sie bitte den 1. Punkt: Allgemeine Beratung zu allen Themen, persönlich am Spadenteich für alle Terminarten aus.

Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Terminbestätigung.

Unterlagen können Sie gerne vorab per Mail übermitteln, damit sie im Termin vorliegen.

Die Abfrage der notwendigen Angaben und Unterlagen ist problemlos auch per Telefon oder Video möglich.

Die Honorare sind bei den jeweiligen Terminarten genannt.


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Unser erfahrenes Team

Kompetenz und Vertrauen seit über fünf Jahrzehnten

Bertold Schulz

Rentenberater seit 54 Jahren

Experte für Versicherungszeiten

Martin Reißig

Rentenberater seit 35 Jahren

Experte für Vorruhestandsmodelle und Statusfeststellung

Sachverständiger im Versorgungsausgleich

Marisa Reissig

Sachbearbeitung und Sekretariat

Ihre Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen und Rentenanträge

Inga Reissig

Sekretariat

Unterstützung bei allen administrativen Anliegen


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Kontakt & Öffnungszeiten

So erreichen Sie uns

Kanzleiadresse: Schulz & Reißig & Kollegen
Spadenteich 1, 1. Stock
20099 Hamburg-St. Georg
Postadresse: Schulz & Reißig & Kollegen
Mindermannweg 71
22609 Hamburg
Telefon & E-Mail: Tel: 040 70 20 65-0
E-Mail: sekretariat@rentenrat.com

Aktuell werden keine festen Telefonzeiten angeboten.
Bitte schreiben Sie jederzeit eine Mail oder hinterlassen sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.


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Anfahrt zu unserem Büro

Unser Büro befindet sich zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes in der Häuserzeile zwischen der St. Georg Kirche und Lange Reihe. Seit Juli 2025 finden Sie uns im ersten Stock. Der Zugang ist mit Fahrstuhl möglich. Eine kleine Stufe am Hauseingang.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Verschiedene Busse, U-Bahn und S-Bahn Linien bis Hauptbahnhof, Ausgang Kirchenallee, am Schauspielhaus vorbei, Richtung Lange Reihe und St. Georg Kirche.

Mit dem PKW:

Über Kirchenallee, Koppel oder Lange Reihe. Wenige kostenpflichtige Parkplätze vor dem Haus.
Alternativ im Parkhaus hinter dem Schauspielhaus oder ca. 10 Minuten zu Fuß entfernt im Parkhaus Hühnerposten 1.
Im Navigationsgerät bitte Koppel 1 eingeben.


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Impressum

Verantwortlich gemäß § 5 TMG:

Schulz & Reißig & Kollegen, Rentenberater
Spadenteich 1, 20099 Hamburg
Tel: 040 70 20 65 0
Fax: 040 70 20 65 21
Email: sekretariat(at)rentenrat.com

Bei Kontaktaufnahme per E-Mail wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die betreffende E-Mail so rechtzeitig gelesen wird, dass alle zur Einhaltung von Terminen oder Fristen erforderlichen Maßnahmen termin- bzw. fristgerecht ergriffen werden können.

Vertretungsberechtigt:
Martin Reißig

Aufsichtsbehörde:
Amtsgericht Hamburg
Rechtsdienstleistungsregister

Sonstiges:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE205167149

Haftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Königinstraße 28, D-80802 München
Versicherungsnummer GHV 30/0457/3422146/410

Berufsregeln:
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Satzung Bundesverband der Rentenberater


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Disclaimer:

1. Haftungsbeschränkung:
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Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.


Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.


Wie erfassen wir Ihre Daten?

Einige Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.


Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.


Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.


Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern

Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.



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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.


Hinweis zur verantwortlichen Stelle

>Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Martin Reißig, Rentenberater Spadenteich 1 20099 Hamburg Telefon: +49 (0)40 70 20 65 0 E-Mail: sekretariat@rentenrat.com

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.


Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.


Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).


Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.


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3. Datenerfassung auf unserer Website

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4. Analyse-Tools und Werbung

Google AdWords und Google Conversion-Tracking

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5. Plugins und Tools

Google Web Fonts

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