Schulz & Reißig & Kollegen

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Schulz & Reißig & Kollegen - Rentenberatung Hamburg Rentenbeginn Rechner

Rentenbeginn Rechner

Berechnung des Rentenbeginns

Ihre Daten

Wichtige Hinweise

  • Die Berechnung erfolgt nach geltendem Recht (Stand 2026)
  • Für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind 45 Beitragsjahre erforderlich.
  • Für die vorgezogene Rente ab Alter 63 oder die Schwerbehindertenrente ab Alter 62 sind 35 Versicherungsjahre erforderlich. Es zählen alle rentenrechtlichen Zeiten mit.
  • Abschläge: 0,3% pro Monat vorzeitiger Rentenbezug
  • Dies ist eine unverbindliche vereinfachte Berechnung - für eine individuelle Berechnung des optimalen Rentenbeginns vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Rentenarten

Regelaltersrente

Ohne Abschläge ab Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

Immer zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, wenn mindestens 45 Beitragsjahre vorliegen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Ab 65 Jahren ohne Abschläge, ab Alter 62 mit Abschlägen von bis zu 10,8 % (bei 35 Versicherungsjahren)

Vorzeitige Rente für langjährig Versicherte

Ab Alter 63 möglich, aber mit Abschlägen von bis zu 14,4 % (bei 35 Versicherungsjahren)