Rentenberatung · Versicherungsberatung · Sachverständige
Berechnung des Rentenbeginns
Ohne Abschläge ab Erreichen der Regelaltersgrenze
Immer zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, wenn mindestens 45 Beitragsjahre vorliegen
Ab 65 Jahren ohne Abschläge, ab Alter 62 mit Abschlägen von bis zu 10,8 % (bei 35 Versicherungsjahren)
Ab Alter 63 möglich, aber mit Abschlägen von bis zu 14,4 % (bei 35 Versicherungsjahren)