Hauptmenue
Seit April 2005 befindet sich das Hauptbüro zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes in der Häuserzeile zwischen der St. Georg Kirche und Lange Reihe.
Seit April 2005 befindet sich das Hauptbüro zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes in der Häuserzeile zwischen der St. Georg Kirche und Lange Reihe.
Sie haben im Ausland gelebt oder gearbeitet. Mit vielen Ländern gibt es Abkommen oder Vereinbarungen, die die gegenseitige Anrechnung von Versicherungszeiten regelt. Dadurch können Voraussetzungen für Rentenleistungen überhaupt oder früher erfüllt werden. Auch bei vorrübergehenden Auslandsaufenthalt oder Auswanderung sollten die Auswirkungen auf Kranken- und Rentenversicherung geklärt werden. Wir beraten Sie gern.
Sie können Ihre Rente auch ins Ausland geazhlt bekommen. Es gibt jedoch Ausnahmen und manchmal nicht in voller Höhe. Erkundigen Sie sich vorher, in welcher Höhe Sie Ihre Rente weiter gezahlt bekommen.
Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland kommt es darauf an, ob
Wenn Sie im Ausland gearbeitet und Beiträge gezahlt oder auch nur gewohnt haben, kann dort ein Rentenanspruch bestehen. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und dem Verfahren. Sind nur geringe Zeiten dort vorhanden, können diese ggf. in der Rente des Wohnortstaates (hier ggf. Deutschland) mitberücksichtigt werden.
Wir beraten internationale Unternehmen und deren Mitarbeiter bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen mit Auslandsbezug.
Wir haben die Möglichkeit auch Ihre amerikanische Rente zu berechnen. Außerdem kennen wir uns mit Windfall Elemination aus.