Hauptmenue

Seit April 2005 befindet sich das Hauptbüro zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes in der Häuserzeile zwischen der St. Georg Kirche und Lange Reihe.

Informationen

Kann der Versorgungsausgleich auch nach der Scheidung noch neu berechnet werden? Lohnt sich das für mich?
Wir prüfen die Möglichkeiten und ob die erforderlichen Wertgrenezen erreicht werden.

 

Ich soll erst Jahre später den Versorgungsausgleich bekommen. Das Gericht nennt dies schuldrechtlichen Ausgleich. Kann ich nicht schon jetzt eine Abfindung erhalten?
Das ist unter Umständen möglich. Wir prüfen, ob dies zweckgebunden sein muss und in welcher Höhe.

 

Als Rentenberaterin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht kann ich Sie umfassend beraten.
Denn häufig gibt es mehr Punkte zu beachten als man auf den ersten Blick sieht.

 

Können Sie infolge einer Krankheit nicht bis zu Ihrem Renteneintrittsalter arbeiten? Wir klären Ihren Anspruch auf Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente.
Oder können Sie infolge eines Arbeitsunfalls nicht bis zu Ihrem Renteneintrittsalter arbeiten? Dann klären wir Ihren Anspruch auf Übergangsgeld oder Verletztenrente.

 

Nach langer Berufstätigkeit stellen sich plötzlich unerklärliche Krankheiten ein. Eine jahrelenlange Belastung mit gefährlichen Stoffen, am Arbeitsplatz (wie Asbest oder Lösungsmittel) muss zweifelsfrei nachgewiesen werden um Anspruch auf eine Rente wegen Berufskrankheit zu haben. Wir helfen bei den aufwendigen Verfahren und begleiten die oft komplizierten Ermittlungen. Ferner prüfen wir, ob bei Aufgabe des Berufes aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Übergangsleistungen wegen Minderverdienst besteht.

 

Wurde vom Versorgungsamt nur eine Schwerbehinderung mit einem Grand der Behinderung (GdB) von 20, 30 oder 40 anerkannt? Wir kontrollieren, ob diese Einstufung korrekt ist und ob alle Krankheiten in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden. 

 

Ilka Nigge

Rentenberaterin

Rechtsanwältin


Tätigkeitsschwerpunkte:

Versorgungsausgleich

Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung

Tätigkeiten

2019 – lfd. Rentenberaterin

Zulassungen

01.04.2019 Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister unter 3712 I Heft 292 im Bereich Rentenberatung

Mitgliedschaften

2019 -  lfd. Bundesverband der Rentenberater