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Seit April 2005 befindet sich das Hauptbüro zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes in der Häuserzeile zwischen der St. Georg Kirche und Lange Reihe.
Seit April 2005 befindet sich das Hauptbüro zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes in der Häuserzeile zwischen der St. Georg Kirche und Lange Reihe.
Der Rentenversicherungsträger, die Beamtenversorgung oder ein berufsständisches Versorgungswerk haben die Rückübertragung abgelehnt, weil die verstorbene Person länger als 36 Monate Leistungen aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat?
Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt ausgleichsberechtigten Person dazu, dass die überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Person das während der Ehezeit erworbenes Anrecht ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ungeteilt zurück erhält (BGH, vom 20.06.2018, XII ZB 624/15; im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 – XII ZB 466/16).
Wichtig ist, den richtigen und zulässigen Antrag zu stellen um sich Kosten und Enttäuschungen zu ersparen. Nutzen Sie hier unsere professionelle Hilfe. In vielen Verfahren konnten wir Betroffenen bereits erfolgreich zu hohen Rückzahlungen verhelfen.
Ob Sie die Bedingungen erfüllen und ein Antrag erfolgversprechend ist, können wir besprechen. Vereinbaren Sie gern einen Termin. Auch eine schriftliche Prüfung ohne Termin ist möglich.
Auch Jahre nach der Scheidung kann der Versorgungsausgleich überprüft werden? Der Versorgungsausgleich ist nicht in Stein gemeißelt. In den Jahren 1977 bis 2009 gab es ca. 6 Millionen Scheidungen. Durch Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder Neuregelungen bei den Versorgungen sind davon 3 Millionen nachträglich falsch geworden. Heute können sich ganz andere Beträge ergeben. Grund ist auch das ab 1.9.2009 geltende Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Hatte Ihr Ehegatte bei der
Scheidung eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung (z.B. VBL) wurde diese künstlich herunter
gerechnet um sie mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar zu machen.
Dabei wurden dann aus monaltich 1.000 Euro Rente nur 400 Euro im Versorgungsausgleich berücksichtigt.
Und davon wurde auch nur die Hälfte in Höhe von 200 Euro ausgeglichen. Ohne Umrechnung hätten 500 Euro ausgeglichen werden müssen.
Andererseits kann Ihre Versorgung durch Kürzungen heute geringer sein als zum Zeitpunkt der Scheidung angenommen.
Ob Sie von der Neuberechnung des Versorgungsausgleichs profitieren, erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wurde eine Betriebsrente damals nach der Barwertverordnung künstlich heruntergerechnet, war die Versorgung noch nicht vollständig gesichert (z.B. VBL) oder steht im Urteil ein Satz wie "Der Rest bleibt einen schuldrechtlichen Ausgleich vobehalten" dann wurde noch nicht alles ausgeglichen.
Oft handelt es sich auch hier um hohe Monatsrenten. Kommen Sie mit dem alten Urteil vorbei und ich prüfe dies.
Zahlen Sie Unterhalt? Sind Sie selbst Invalide geworden? Ist der geschiedene Ehegatte verstorben?
Damit können Sie Doppelbelastungen vermeiden oder einen Ausgleich wieder Rückgängig machen lassen. Ob Sie die Bedingungen erfüllen und ein Antrag erfolgversprechend ist, können wir besprechen.
Die Aufteilung der Altersversorgungen bei der Scheidung ist ein oft verdrängtes Thema.
Dringender sind meist Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht.
Dabei geht im Versorgungsausgleich um viel Geld. Eine Rente von 100,- Euro monatlich
hört sich zunächst nicht nach einem hohen Betrag an. Außerdem ist sie vielleicht erst in vielen Jahren fällig. Da es sich aber um lebenslange Leistungen
handelt, enspricht der Kapitalwert schon in der gesetzlichen Rentenversicherung knapp 22.800,- Euro. Darum wird sich im Zugewinn erbittert gestritten.
Als Sachverständiger im Versorgungsausgleich für Familiengerichte und Rechtsanwälte, Dozent bei Anwaltsvereinen und Fachbuchautor (Praxishandbuch Versorgungsausgleich) habe ich mich auf das Thema Versorgungsausgleich spezialisiert. Nutzen Sie diese Kenntnisse zu Ihrem Vorteil!