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Seit April 2005 befindet sich das Hauptbüro zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes in der Häuserzeile zwischen der St. Georg Kirche und Lange Reihe.
Seit April 2005 befindet sich das Hauptbüro zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes in der Häuserzeile zwischen der St. Georg Kirche und Lange Reihe.
Zum 01.09.2009 ist das neue Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft getreten. Darin wurde die Aufteilung der Altersversorgungen im Falle einer Scheidung neu geregelt. Hier sind vielfältige Berechnungen erforderlich und Vereinbarungen möglich. Als Sachverständiger im Versorgungsausgleich, Referent und Fachbuchautor für den Anwaltsverlag kann ich Beteiligte und Anwälte umfassend und kompetent beraten. Für Familiengerichte und Parteien werden Gutachten im Versorgungsausgleich erstellt.
Auch Selbständige können rentenversicherungspflichtig sein. Vielen Lehrern, Physiotherapeuten, Hebammen und anderen ist dies gar nicht bekannt. Was ist zu tun wenn ein Beitragsbescheid die Existenz gefährdet? Bin ich als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei? Worauf ist bei einem Statusfeststellungsverfahren zu achten? Habe ich als mitarbeitender Familienangehöriger eine soziale Absicherung?
Sie haben im Ausland gelebt oder gearbeitet. Mit vielen Ländern gibt es Abkommen oder Vereinbarungen, die die gegenseitige Anrechnung von Versicherungszeiten regelt. Dadurch können Voraussetzungen für Rentenleistungen überhaupt oder früher erfüllt werden. Auch bei vorrübergehenden Auslandsaufenthalt oder Auswanderung sollten die Auswirkungen auf Kranken- und Rentenversicherung geklärt werden. Wir beraten Sie gern.
Nach langer Berufstätigkeit stellen sich plötzlich unerklärliche Krankheiten ein. Eine jahrelenlange Belastung mit gefährlichen Stoffen, am Arbeitsplatz (wie Asbest oder Lösungsmittel) muss zweifelsfrei nachgewiesen werden um Anspruch eine Rente wegen Berufskrankheit zu haben. Wir helfen bei den aufwendigen Verfahren und begleiten die oft komplizierten Ermittlungen. Ferner prüfen wir, ob bei Aufgabe des Berufes aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Übergangsleistungen wegen Minderverdienst besteht.
Aufgrund eines Antrags beim Versorgungsamt wurde eine Schwerbehinderung von nur 20% oder 30% anerkannt. Wir kontrollieren, ob diese Einstufung korrekt ist und ob alle Krankheiten in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden.
| 1983-1986 | Ausbildung zum Sozialversicher- ungsfachanangestellten |
| 1986-1989 | Angestellt bei der LVA Hamburg |
| 10.12.1990 | Zulassung zum Rentenberater für die gesetzliche Rentenversicherung |
| 19.07.1997 | Zulassung für Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung und Schwerbehindertenrecht |
| 19.07.1997 | Zulassung als Prozessagent |
| 01.01.2009 | Zulassung für betriebliche Altersversorgung und Versorgungsausgleich |
| 01.01.2009 | Registriert im Rechtsdienstleistungsregister unter 371/2E/01/0310 |
| 1991 - lfd. | Bundesverband der Rentenberater |
| 2001 - lfd. | Vorstand im Bundesverband der Rentenberater |
| 9/2006 - 9/2008 9/2011 - lfd |
Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater |
| 9/2008 - 9/2011. | Stellvertretender Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater |
| 2007 - lfd. | Mitglied im Deutschen Sozialgerichtstag |
| 2010 - lfd. | Mitglied im Vorstand des Deutschen Sozialgerichtstag |
| 10.2009 | Praxishandbuch Versorgungsausgleich im Anwaltsverlag
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