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Seit April 2005 befindet sich das Hauptbüro zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes in der Häuserzeile zwischen der St. Georg Kirche und Lange Reihe.

Informationen

Zum 01.09.2009 ist das neue Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft getreten. Darin wurde die Aufteilung der Altersversorgungen im Falle einer Scheidung neu geregelt. Hier sind vielfältige Berechnungen erforderlich und Vereinbarungen möglich. Als Sachverständiger im Versorgungsausgleich, Referent und Fachbuchautor für den Anwaltsverlag kann ich Beteiligte und Anwälte umfassend und kompetent beraten. Für Familiengerichte und Parteien werden Gutachten im Versorgungsausgleich erstellt.

 

Auch Selbständige können rentenversicherungspflichtig sein. Vielen Lehrern, Physiotherapeuten, Hebammen und anderen ist dies gar nicht bekannt. Was ist zu tun wenn ein Beitragsbescheid die Existenz gefährdet? Bin ich als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei? Worauf ist bei einem Statusfeststellungsverfahren zu achten? Habe ich als mitarbeitender Familienangehöriger eine soziale Absicherung? 

 

Sie haben im Ausland gelebt oder gearbeitet. Mit vielen Ländern gibt es Abkommen oder Vereinbarungen, die die gegenseitige Anrechnung von Versicherungszeiten regelt. Dadurch können Voraussetzungen für Rentenleistungen überhaupt oder früher erfüllt werden. Auch bei vorrübergehenden Auslandsaufenthalt oder Auswanderung sollten die Auswirkungen auf Kranken- und Rentenversicherung geklärt werden. Wir beraten Sie gern.

 

Nach langer Berufstätigkeit stellen sich plötzlich unerklärliche Krankheiten ein. Eine jahrelenlange Belastung mit gefährlichen Stoffen, am Arbeitsplatz (wie Asbest oder Lösungsmittel)  muss zweifelsfrei nachgewiesen werden um Anspruch eine Rente wegen Berufskrankheit zu haben. Wir helfen bei den aufwendigen Verfahren und begleiten die oft komplizierten Ermittlungen. Ferner prüfen wir, ob bei Aufgabe des Berufes aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Übergangsleistungen wegen Minderverdienst besteht.

 

Aufgrund eines Antrags beim Versorgungsamt wurde eine Schwerbehinderung von nur 20% oder 30% anerkannt. Wir kontrollieren, ob diese Einstufung korrekt ist und ob alle Krankheiten in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden. 

 

 

Martin Reißig


Rentenberater
Sachverständiger im Versorgungsausgleich

 

Tätigkeiten

1983-1986 Ausbildung zum Sozialversicher-
ungsfachanangestellten
1986-1989 Angestellt bei der 
LVA Hamburg

Zulassungen

10.12.1990 Zulassung zum Rentenberater für die gesetzliche Rentenversicherung
19.07.1997 Zulassung für Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung und Schwerbehindertenrecht
19.07.1997 Zulassung als Prozessagent
01.01.2009 Zulassung für betriebliche Altersversorgung und Versorgungsausgleich
01.01.2009 Registriert im Rechtsdienstleistungsregister unter 371/2E/01/0310

Mitgliedschaften

1991 -  lfd. Bundesverband der Rentenberater
2001 -  lfd. Vorstand im Bundesverband der Rentenberater
9/2006 - 9/2008
9/2011 - lfd
Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater
9/2008 - 9/2011. Stellvertretender Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater
2007 - lfd. Mitglied im Deutschen Sozialgerichtstag 
2010 - lfd. Mitglied im Vorstand des Deutschen Sozialgerichtstag

Veröffentlichungen

10.2009 Praxishandbuch Versorgungsausgleich im Anwaltsverlag